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Ehrenamt / Freiwilligenarbeit


Durch Ganztagsschule, G8 und PISA-Schock stellt Schule bei den meisten Schüler*innen eine größere zeitliche Belastung dar. Dadurch wird der zeitliche Korridor für außerschulische Jugendarbeit schmäler.

Das trifft Hauptberufliche sowie Ehrenamtliche. Aber auch die Qualifizierung von Ehrenamtlichen muss sich anpassen. Neues Ehrenamt, altes Ehrenamt und neue Freiwilligenformen sind aktuelle Themen. Ebenso belegen Studien, dass Jugendlichen die Gruppe wichtig ist und sie kaum zwischen der Mitarbeitenden-Rolle und dem "aktiv sein" unterscheiden.

Deshalb entwickelt und fordert die Evangelische Kinder- und Jugendarbeit neue Förderungs- und Beteiligungsstrukturen für Ehrenamtliche. 

Für ein solches Konzept müssen die nötigen finanziellen und personellen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. Über eine Grundausbildung hinaus bedarf es eines nachhaltigen Bildungskonzeptes und stetiger Begleitung ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. 

Wir bieten Unterstützung durch:
  • Fachtage/Fachberatungstagungen
  • Beratung
  • Entwicklung von Konzeptionen
  • Entwicklung und Durchführung von exemplarischen Projekten
  • Dokumentationen und Arbeitshilfen

Themenorientiertes Beratungsangebot


für ihre Kirchengemeinde, oder Dekanat in Zusammenarbeit, bzw. Absprache mit den Gemeindepädagog*innen und der/dem Dekanatsjugendreferent*in vor Ort.
Wandel im Ehrenamt

Der Freiwilligensurvey von 1999-2004 hat folgende Verbesserungswünsche der Freiwilligen an die Organisation ergeben:

  • mehr Finanzmittel für bestimmte Projekte
  • bessere Bereitstellung von Räumen, Sachmitteln usw.
  • bessere Weiterbildungsmöglichkeiten
  • bessere fachliche Unterstützung
  • unbürokratische Kostenerstattung
  • bessere Anerkennung der Freiwilligen durch Hauptamtliche
  • bessere finanzielle Vergütung für die Freiwilligen.

Wichtig sind nicht nur die Verbesserungswünsche an die Organisation, sondern auch die individuell begründeten.

Wenn es in Zukunft immer weniger Hauptberufliche/ Hauptamtliche gibt, insbesondere im gemeindepädagogischen Dienst, der zu einem Großteil in der Kinder- und Jugendarbeit ist, wird es immer wichtiger werden, Ehrenamtliche /Freiwillige zu finden und sie nach ihren Fähigkeiten, in die Arbeit einzusetzen. Das bedeutet, dass schon jetzt, aber wahrscheinlich in Zukunft noch stärker, der Hauptberufliche/ Hauptamtliche für Ehrenamtliche da sein muss, sie findet, qualifiziert, begleitet und berät.

Wie sieht der Wandel konkret aus? 
Welche Herausforderungen gibt es vor Ort?

Nach einem Impulsreferat werden wir Perspektiven erarbeiten für ihre konkrete Arbeit vor Ort.

Sonderurlaub


Sonderurlaubsgesetz in Hessen


Um das ehrenamtliche und freiwillige Engagement in der Kinder- und Jugendarbeit in Hessen zu unterstützen wurde in Hessen bereits vor über 50 Jahren eine gesetzliche Regeleung geschaffen, um berufstätige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kinder- und Jugendarbeit in ihrem Engagement zu unterstützen.

Sonderurlaubsgesetz in Rheinland-Pfalz


Auch das Land Rheinland-Pfalz hat ein „Sonderurlaubsgesetz”, das mit richtigem Namen „Gesetz zur Stärkung des Ehrenamts in der Jugendarbeit” heißt.

Die Jugendleiter/in-Card (Juleica)


Die Juleica ist der bundesweit einheitliche Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiter*innen in der Jugendarbeit.

Sie dient zur Legitimation und als Qualifikationsnachweis der Inhaber*innen. Zusätzlich soll die Juleica auch die gesellschaftliche Anerkennung für das ehrenamtliche Engagement zum Ausdruck bringen.

Die Juleica bekommt, wer mindestens 16 Jahre alt ist und die Teilnahme an einer Ausbildung nach festgelegten Standards nachweisen kann.

Für ihr ehrenamtliches Engagement erhalten Jugendleiter*innen vielerorts Vergünstigungen. Die fallen regional verschieden aus und können vom kostenlosen Eintritt ins Schwimmbad bis hin zu Ermäßigungen beim Kino-Besuch reichen.

Die Schulung und Qualifizierung von Kinder- und Jugendleiter*innen ist seit jeher zentrales Thema und Aufgabe der evangelischen Kinder- und Jugendarbeit. Im Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII - KJHG) fordert der Gesetzgeber, dass die Ausbildung für ehrenamtliche Mitarbeiter*innen, bei einer von Veränderung und Weiterentwicklung geprägten Kinder- und Jugendarbeit, unverzichtbar ist.

Eine an Mindeststandards orientierte Ausbildung von Kinder- und Jugendleiter*innen in der Evangelischen Kinder- und Jugendarbeit bietet Gewähr für eine fundierte und qualifizierte Ausbildung, und stellt damit einen zentralen Beitrag zur Qualitätssicherung in der evangelischen Kinder- und Jugendarbeit dar. Die Ausbildung von Kinder- und Jugendleiter*innen geschieht in der Verantwortung von Jugendverbänden, Jugendpflegen und sonstigen Trägern der Kinder- und Jugendarbeit.
Das spezifisch-trägerorientierte Ausbildungskonzept ist Grundlage der Ausbildung von Kinder- und Jugendleiter*innen.

Die Ausbildung ist, unabhängig welcher Träger diese verantwortlich durchführt, an folgende Standards gebunden:

Nachweis ehrenamtlichen Engagements


Das Ausstellen von qualifizierten Bestätigungen gehört zur Anerkennung des ehrenamtlichen Engagements in der Kinder- und Jugendarbeit.

Ehrenamtliche haben Anspruch darauf, ihr Engagement auch in anderen Lebensbereichen - etwa dem beruflichen Werdegang - positiv zur Geltung bringen zu können. Verantwortliche sollten leichter ihrer Aufgabe nachkommen können, solche Nachweise für Ehrenamtliche in qualifizierter Form auszustellen.

Besonderes Engagement verlangt besondere Nachweise, die über diese Mindeststandards hinausgehen. Musternachweise mit ausführlichen Hinweisen zur Ausstellung von individuellen Nachweisen und Zeugnissen helfen hier weiter.

Bei Fragen an:


Leonie Mihm


Daniela Hillbricht

Jugendbildungsreferentin

für die Themenfelder Ehrenamt und Digitalität; Jugendpolitik und Demokratiebildung, Internationale Begegnung, Ökumene und Europa