Schulbezogene Kinder- und Jugendarbeit (SBJA)


Für junge Menschen da zu sein, heißt für Kirche auch in deren Lebenswelten präsent und ansprechbar zu sein. Schule nimmt einen großen Raum im Leben der Kinder und Jugendlichen ein, was Entwicklungen wie G8 und der Ausbau von Ganztagsschule noch intensivieren.
Nicht nur, weil herkömmliche Angebote Evangelischer Jugendarbeit unter diesen Bedingungen teilweise gar nicht mehr funktionieren, sind Angebote evangelischer SBJA wichtig. Vor allem um der jungen Menschen willen, die so in ihrem schulischen Kontext Erfahrungen machen können, die Schule allein ihnen nicht bietet – und schließlich auch, um durch die Kooperation unverzichtbare Impulse zur Weiterentwicklung des Bildungssystems und -verständnisses  zu geben. (Ganz bewusst eröffnet die „Gemeindepädagogenverordnung“ der EKHN die Möglichkeit, Sollstellen des GPD teilweise einzusetzen, um überwiegend fremdfinanzierte Stellen z.B. in der Schulsozialarbeit zu schaffen.)

Den jungen Menschen bieten wir mit unseren schulbezogenen Angeboten unter anderem:


  • Orientierungs- und Begegnungs-Räume,
    Dialog mit anderen ohne (nach Leistung oder auch anders) bewertet zu werden
  • Spiel- und Gestaltungsräume,
    die eigenen Kompetenzen und Grenzen selbstwirksam zu erproben
  • Begleitung durch Ansprechpartner*innen

In Kooperation und auch im Gegenüber bringen wir im Lebensraum Schule mindestens ein:


  • einen Bildungsbegriff, der sich am Subjekt orientiert
  • eine religionssensible Perspektive (Evangelische Angebote innerhalb der Schule sind offen für alle und nicht missionarisch im Sinne, dass aktiv zum christlichen Glauben eingeladen oder dieser als anderen überlegen angesehen würde – werden also der „Religionsneutralität“ staatlicher Institutionen gerecht. Evangelischer Arbeit liegt aber ein Menschenbild zugrunde, nach dem Religion eine Dimension menschlichen Seins ist – und wir sehen es als unsere Aufgabe, jede*n Teilnehmer*in auf seinem persönlichen Lebens- und Glaubensweg zu unterstützen.)
  • Förderung von Gemeinschaft, Kooperation, Demokratie und gesellschaftlicher Pluralität
  • eine Brückenfunktion zu außerschulischen Angeboten und Orten

    Formate, Themen und  Elemente können beispielsweise sein:


    • Tage der Orientierung / Reflexionstagungen (Selbstreflexion, Teambildung, ethisch-religiöse Reflexion
    • Ausbildung und Begleitung von Streitschlichter*innen
    • Schüler*innen-Cafés und Angebote zur Pausengestaltung und Freizeit
    • Beratung und Seelsorge von Schülerinnen und Schülern im (Schul-)Alltag und in Krisensituationen
    • Soziales Training, erlebnispädagogische Angebote, medienpädagogische Veranstaltungen
    • Durchführung von AGs oder Angebote in Projektwochen
    • geschlechtsspezifische Angebote und Gender-Themen

    Der Fachbereich leistet die Fach- und Praxisberatung  für alle Stellen innerhalb des Gemeindepädagogischen Dienstes und ist bei Konzeptentwicklung, Einstellungsverfahren etc. verbindlich einzubeziehen, berät die Mitarbeitenden in der SBJA und erhebt Bedarfe des Arbeitsfeldes. Durch themenbezogene Fachtage werden eigene Impulse gesetzt und Möglichkeiten der Vernetzung geboten.

    Aktuell virulente Themen sind unter anderen:


    • Eigenständiges Engagement der Schüler*innen unterstützen: Fridays for Future
    • „Pakt für den Nachmittag“ (Hessen) als Chance für evangelische SBJA entdecken
    • Demokratie leben: Kinderrechte und Partizipation
    Links zu anderen Bereichen rund um Schule, Betreuung etc. in Kirche und darüber hinaus

    Evangelische Schulseelsorge

    Was ist Evangelische Schulseelsorge?

    Evangelische Schulseelsorge beharrt nicht auf einer »Komm-Struktur«, sondern will Kinder und Jugendliche an dem Ort ansprechen, wo diese inzwischen einen großen Teil ihres Alltags verbringen: an der Schule.

    Warum Evangelische Schulseelsorge?

    Für viele Jugendliche ist Schule zu einem zentralen Lebensort geworden. Schule hat sich zeitlich ausgedehnt und ist schon längst nicht mehr nur ein reiner Lernort. Hier bildet sich in hohem Maße das Sozialverhalten, finden die Jugendlichen ihre Freunde/innen. Probleme in den Familien, drohende Arbeitslosigkeit, Leistungsdruck, Konkurrenz, Armut und alle dazu gehörenden Such- und Fluchtbewegungen machen schon längst nicht mehr vor dem Schultor halt. Die Ev. Kirche in Hessen und Nassau will sich diesen neuen Anforderungen an Bildung und Erziehung stellen, Verantwortung mit tragen und reagiert darauf in vielfältiger Form.

    Die Bandbreite dieses Angebotes reicht von religionspädagogischen, bildungspolitischen und freizeitpädagogischen Maßnahmen bis hin zu Angeboten der Beratung, Jugendhilfe vor Ort, Kinder- und Jugendseelsorge. Evangelische Schulseelsorge will Kinder und Jugendliche in ihrem Lebensalltag begleiten und Unterstützung zu einem gelingenden Leben anbieten.

    Voraussetzungen


    für die Erteilung eines Dienstauftrages Evangelischer Schulseelsorge:

    Unter besonderen Bedingungen kann ein kirchlich finanzierter Dienstauftrag für Evangelische Schulseelsorge an Pfarrer/innen im hauptberuflichen Gestellungsvertrag erteilt werden. Er umfasst in der Regel ein Viertel des Stundendeputats (entsprechend bis zu 6 Stunden) einer hauptberuflichen Lehrkraft.

    Vor Erteilung des Dienstauftrages sind folgende Aspekte zu prüfen:

    • erkennbare und beschreibbare seelsorgerliche Herausforderungen im religiösen, bildungsmäßigen und sozialen Bereich einer Schule und ihres Umfeldes,
    • Abstimmung mit dem Schulprofil,
    • Grundversorgung der Schule mit Religionsunterricht,
    • Räume für Angebote der Evangelische Schulseelsorge,
    • Kooperationsmöglichkeiten mit der Kinder- und Jugendarbeit in Kirchengemeinden und Dekanat, besonders auch im Blick auf die Räume und technische Möglichkeiten.

    Die Schulamtsdirektoren im Kirchendienst stellen das Einverständnis mit Schule, Dekanat und dem Referat Schule und Religionsunterricht in der Kirchenverwaltung der EKHN her.

    Arbeitsschwerpunkte

    Zum Dienstauftrag Evangelische Schulseelsorge gehören insbesondere die qualifizierte seelsorgerliche Begleitung und Beratung der Schülerinnen und Schüler sowie der Schulgemeinde. Da Schule ein öffentlicher Raum ist, bedarf es geschützter »Räume/ Gelegenheiten« in denen Evangelische Schulseelsorge stattfinden kann. Ein offiziell ausgewiesenes »Sprechzimmer« ist nicht anonym genug. Dennoch ist ein Raum notwendig, damit bei Bedarf nicht erst in der ganzen Schule nach einem geeigneten Platz gesucht werden muss. Ebenso notwendig ist in diesem Zusammenhang auch ein ungehinderter Zugang zu einem Telefon in verschwiegener Atmosphäre. Der zur Verfügung gestellte Raum sollte auch für Arbeitsgemeinschaften genutzt werden können und zur Vorbereitung von Bildungsangeboten, Freizeitaktivitäten, Schulgottesdiensten oder anderer Formen religiöser Angebote im Schulalltag (z.B. Meditationen) geeignet sein.

    Ein zweiter Schwerpunkt Evangelischer Schulseelsorge besteht in Bildungs- und Freizeitangeboten und die Mitgestaltung der Schule als Lebensraum. Diese Angebote sind ebenfalls »Zeit-Räume« für Evangelische Schulseelsorge.

    Den dritten Schwerpunkt der Arbeit bildet die Vernetzung mit dem kirchlichen/ sozialen Umfeld. Evangelische Schulseelsorge kann nicht alles leisten. Sie ist weder Therapie noch Sozialarbeit und bedarf daher der professionellen Unterstützung. Entsprechend ihres Auftrages ist Evangelische Schulseelsorge einerseits im Rechtsraum von Schule angesiedelt und bedarf deshalb der Abstimmung mit der jeweiligen Schule. Als kirchlich verantwortetes Handlungsfeld ist sie andererseits der Evangelische Jugendhilfe gemäß Kinder- und Jugendhilferecht zugeordnet und arbeitet mit der Evangelischen Jugendvertretung im Dekanat zusammen.

    Weiterbildungsverpflichtung

    Der/die Evangelische Schulseelsorger/in ist innerhalb von drei Jahren nach Dienstantritt zu einer berufsbegleitenden Weiterbildung verpflichtet, die das Religionspädagogische Institut anbietet. Zur Dienstpflicht gehört ferner die Teilnahme an den Dienstbesprechungen für die Schulseelsorger/innen. Hierzu bedarf es einer Freistellung seitens der Schule. In beiderlei Interesse bemüht man sich von kirchlicher Seite um einen möglichst geringen Stundenausfall.

    Dienst- und Fachaufsicht

    Die Dienst- und Fachaufsicht für Ev. Schulseelsorge liegt bei den Schulamtsdirektoren im Kirchendienst, die Verantwortlichkeit für den Bereich der Fort- und Weiterbildung beim Religionspädagogischen Institut. Beiden Einrichtungen legt der/die Schulseelsorger/in zum Schuljahresende einen Bericht vor.

    Versicherungsschutz

    Im schulischen Betrieb und bei von der Schule verantworteten Veranstaltungen sind der/die Schulseelsorger/in ebenso versichert wie vergleichbare staatliche Lehrerinnen/Lehrer. Maßnahmen, die nicht als schulische Veranstaltung gelten, sondern als kirchliche Veranstaltungen geplant sind, müssen vorab beim Fachbereich Kinder und Jugend im Zentrum Bildung der EKHN angemeldet werden, damit kirchlicher Versicherungsschutz besteht.

    Christine Weg-Engelschalk

    verantwortlich für den Bereich der Fort- und Weiterbildung

    Reflexionstagungen


    Ein Angebot Evangelischer schulbezogener Kinder- und Jugendarbeit sind die sogenannten Reflexionstagungen oder Tage der Orientierung. Sie sind in der Regel außerschulische kirchliche Veranstaltungen von drei Unterrichtstagen und haben folgende grundlegende Ziele:

    • Kinder und Jugendliche sollen sich in der Unübersichtlichkeit möglicher privater und beruflicher Lebensentwürfe orientieren können
    • den richtigen Standpunkt und die persönliche, religiöse und gesellschaftliche Werteorientierung reflektieren
    • sich mit religiös-ethischen Themen auseinandersetzen und Handlungsmöglichkeiten erarbeiten. 

    Die Arbeitsweisen und Kommunikationsformen dieser Kinder- und Jugendbildungsarbeit heben sich deutlich vom Unterricht und der Schule ab und ermöglichen ein selbstbestimmtes Lernen. Durch den pädagogischen und didaktisch durchdachten Aufbau sind sie einerseits in sich geschlossene Einheiten, andererseits können die Einzelbausteine der Tagungsmodelle herausgenommen und in einen anderen Zusammenhang, z.B. Kinder-, Konfirmanden- und Jugendgruppenarbeit oder die Gestaltung von Freizeiten, eingebettet werden.

    Bei Fragen an:


    Katharina Adamek


    ©Fachbereich Kinder und Jugend

    Landesjugendreferentin

    Schulbezogene Jugendarbeit

    Melanie Müller-Zacke


    ©Fachbereich Kinder und Jugend

    Sachbearbeitung für schulbezogene Jugendarbeit

    Koordination Kirchlicher Jugendplan; Deutsch-Polnisches Jugendwerk; Arbeit mit Kindern