Förderung durch die EKHN


Förderung aus dem Kirchlichen Jugendplan


Auskunft und Beratung im Fachbereich Kinder und Jugend:

Melanie Müller-Zacke

Der Kirchliche Jugendplan ist ein landeskirchlicher Förderplan für die Kinder- und Jugendarbeit der Ev. Jugendwerke und Jugendverbände, der Dekanate und Kirchengemeinden.

Er gliedert sich in folgende Richtlinien:

A. Mitarbeiterschulung
Gefördert werden Mitarbeiterschulungen mit überwiegend theologischen Themen, die nicht durch staatliche Jugendpläne gefördert werden.
Antragsberechtigt sind Ev. Jugendwerke, Jugendverbände und Dekanate.

B. Heime und Zeltplätze
Gefördert werden Heime und Zeltplätze, deren Träger Ev. Jugendwerke, Jugendverbände oder Dekanate sind.




C. Projekte
Alle Maßnahmen mit Modellcharakter fallen unter diese Projektförderung.
Antragsberechtigt sind alle unter den Richtlinien A und B Genannten einschließlich aller kirchengemeindlichen und jugendverbandliche Jugendgruppen.

D. Sonderveranstaltungen
Sonderveranstaltungen sind u.a. große Jugendtreffen, Jugendwochen und andere Großveranstaltungen.
Gefördert werden Dekanate und Kreisverbände der Ev. Jugendwerke als Träger dieser Maßnahmen.


Förderung von konfirmandenbezogener Jugendarbeit


Auskunft und Beratung im Fachbereich Kinder und Jugend:

Marc di Pancrazio

Gefördert werden Maßnahmen innerhalb der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, die die Jugendarbeit und die Arbeit mit Konfirmand*innen miteinander verbinden.

Jugendwerke- und Verbände sind, neben den Kirchengemeinden, Dekanaten und Landesorganisationen der EKHN, ebenfalls antragsberechtigt.

Ziel einer solchen Verknüpfung soll es einerseits sein, bewährte Elemente der Jugendarbeit in die
Konfirmand*innenarbeit einfließen zu lassen, andererseits soll es Ziel sein, die Konfirmand*innen für
die Jugendarbeit zu begeistern und sie zu motivieren, sich in ihrer Kirchengemeinde beziehungsweise
ihrem Jugendverband oder Jugendwerk zu engagieren.

Die Förderung dient der qualitativen Stärkung von verbindenden Angeboten in der Konfirmand*innen und Jugendarbeit insbesondere auf der Ebene von Gemeinden und Dekanat. Der Förderbereich hat einen Gesamtbetrag von jährlich 18.135,- €

Es gibt einen Fördersatz von 7 € pro Tag und Teilnehmer*in und der Höchstförderbetrag pro Maßnahme beträgt 500,- €.

Die Förderunterlagen sollen innerhalb von 6 Wochen nach Beendigung der Maßnahme schriftlich oder per E-Mail an den Fachbereich Kinder und Jugend der EKHN gesendet werden,
um eine zeitnahe Anweisung der Fördermittel gewährleisten zu können. Spätester Zeitpunkt der Abrechnung von Förderunterlagen für ein jeweiliges Haushaltsjahr ist in der Regel der 15.01. eines Folgejahres.


Förderung schulbezogener Jugendarbeit


Auskunft und Beratung:

Melanie Müller-Zacke

Förderung von Reflexionstagungen


Reflexionstagungen (auch Besinnungstage, Tage der Orientierung, Klassentagungen oder Schulendtage) sind außerschulische, kirchliche Veranstaltungen von i. d. R. drei Unterrichtstagen.

Förderungsfähig sind Reflexionstagungen mit einem religiös-ethischen Inhalt für Religionsklassen oder -kursgruppen im Gebiet der EKHN.

Förderung aus dem Sonderfonds für Projekte in der schulbezogenen Jugendarbeit der EKHN


Gefördert werden können Projekte, die zwischen evangelischer Jugendarbeit und Schule kooperieren. Hierbei können Sachkosten (z.B. für Seelsorgeräume an der Schule, projektbezogene Arbeitsmittel) oder Einzelhonorare für das betreffende Projekt anteilig finanziert werden.


Übersicht Förderungsmöglichkeiten und Zuschüsse


Im folgenden PDF-Dokument finden Sie eine Übersicht von Förderungsmöglichkeiten und Zuschüssen in der Kinder- und Jugendarbeit im Gebiet der EKHN: