Der Sicherungsschein 2026 ist da!

veröffentlicht 15.08.2025, Fachbereich Kinder und Jugend im Zentrum Bildung

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Download des Sicherungsscheins 2026:

https://ev-jugendarbeit.ekhn.de/downloads/allgemein

 

Sicherungsschein für Pauschalreisen gemäß § 651r des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Für Freizeiten oder genauer gesagt für Pauschalreisen besteht seit 01.07.2018 (Einführung des neuen EU-Reiserechts) automatisch Versicherungsschutz im Hinblick auf die Insolvenzversicherung.

Alle Reiseveranstalter sind gesetzlich verpflichtet, den vom Reisenden bezahlten Reisepreis durch eine Versicherung des Reisepreises abzusichern und dies durch Übergabe eines sogenannten Sicherungsscheines zu dokumentieren.

Dies soll sicherstellen, dass der Reisende sein Geld bei Ausfall der Reise durch den Reiseveranstalter erstattet bekommt, selbst wenn der Veranstalter zwischenzeitlich in Konkurs gehen musste.

TIPP: Sicherungsschein am besten ausdrucken und mit der Anmeldebestätigung den Teilnehmer*innen zuschicken!