Es gibt ab dem 1. Juli 2025 grundlegende Änderungen in Bezug auf das Freistellungsverfahren für Ehrenamt in der Jugendarbeit („Sonderurlaub“) im Bundesland Hessen: Es wird vollständig digitalisiert.
Die bisherigen Formulare für Freistellungsanträge des Landesverbandes der Evangelischen Jugend in Hessen (LVEJH) können ab diesem Datum nicht mehr verwendet werden.
Die LVEJH-Geschäftsstelle empfiehlt deshalb, ihr die Freistellungsanträge für Ehrenamtliche für Veranstaltungen in den Sommerferien bis zum 20.06.25 zukommen zu lassen.
Dann werden die Anträge zeitnah nach dem bisherigen, gewohnten Verfahren, bearbeitet. Infos zum bisherigen Verfahren und die Kontaktdaten der Geschäftsstelle gibt es hier.
Ab dem 01.07.25 werden Freistellungen in Hessen dann nur noch über das neue, digitale Verfahren bearbeitet. Wesentliche Änderung im neuen Verfahren ist, dass künftig die Ehrenamtlichen selbst die Freistellung beantragen, nicht mehr die Veranstalter*innen.
Es ist aber im Onlinesystem vorgesehen, dass die Veranstalter*innen und weitere Stellen oder Personen über die aktuellen Bearbeitungsstände informiert werden.
Das Ganze wird für Euch und uns sehr grundlegende Veränderungen im Verwaltungsverfahren mit sich bringen, die aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung für alle Beteiligten sehr zu begrüßen sind.
Sobald es dazu konkrete Infos, Leitfäden und einen Link gibt, informieren wir Euch umgehend.