Einführung des neuen Onlinesystems für Freistellungen für ehrenamtliches Engagement in der Jugendarbeit („Sonderurlaub“) ab dem 01.07.25

© pixabay.com/erika varga

Ehrenamtliche in der Kinder- und Jugendarbeit in Hessen, die mindestens 16 Jahre alt sind und sich in einem privaten Beschäftigungsverhältnis befinden, haben die Möglichkeit, sich für ihr ehrenamtliches Engagement bis zu 12 Tage pro Jahr freistellen zu lassen.

Wie funktioniert die Antragsstellung für ehrenamtlich Engagierte in den Jugendverbänden?

Das System zur Antragsstellung wurde weiterentwickelt: Von der Antragsstellung bis zum Versand der Befürwortung läuft ab jetzt alles digital über ein Antragsportal:

https://hjr-freistellungen.de/

Ab dem 1. Juli 2025 können Freistellungsanträge nur noch über dieses Antragsportal gestellt werden.

Bitte beachten: Im neuen System erfolgt die Antragstellung direkt online durch die Ehrenamtlichen – und nicht, wie bisher, durch den Veranstalter. Außerdem versendet das System automatisch E-Mails und das Befürwortungsschreiben an den Arbeitgeber, die ehrenamtlichen Antragssteller:innen und den zuständigen Landesverband. Im Falle der Evangelischen Jugend ist das der Landesverband der Evangelischen Jugend in Hessen (LVEJH). Daher benötigen die Antragsteller_innen entsprechend mehrere E-Mail-Adressen für die Antragsstellung.

Im System gibt es die Möglichkeit unter „Dein Engagement - Zusätzliche_r Mailempfänger_in“, weitere Kolleg:innen über den Stand eines aktuellen Freistellungsantrages informieren zu lassen (zum Beispiel Gemeindepädagog:innen, Dekanatsjugendreferent:innen oder sonstige hauptamtliche Unterstützer:innen).

Der zuständige Landesverband der Evangelischen Jugend in Hessen (LVEJH) ist im Onlinesystem als "Evangelische Jugend Hessen“ für die Ehrenamtlichen auswählbar.

Der Hessische Jugendring hat eine kurze Einführung und „Bedienungsanleitung“ für Antragsteller_innen erstellt. Diese könnt Ihr auf der Seite des Hessischen Jugendrings herunterladen. Auf der Seite des Antragsportals findet Ihr zudem unter dem Menüpunkt „FAQ zum Antrag“ Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Antragsstellung und die Freistellung. Eine allgemeine Einführung zum Thema Freistellungen bietet der aktualisierte Info-Flyer zu den Freistellungen. All diese Punkte werden regelmäßig auf der Webseite des Hessischen Jugendrings aktualisiert.