Förderung Juleica- Fonds EKHN erst ab 2026

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Die EKHN- Synode hat mit der Gestaltung der Kollektenpläne 2025/2026 beschlossen, dass die Förderung von Juleica- Schulungen als freiwilliger Kollektenzweck mit aufgenommen wird.

Der Fachbereich Kinder und Jugend wird das Förderverfahren gestalten. Mittlerweile steht fest, dass die Vereinnahmung und Verbuchung der Kollektenmittel für 2025 erst Anfang 2026 abgeschlossen sein wird.

Erst dann wird die Höhe dieses Förderbereiches bekannt sein und wir können für Sie und Euch ein Förderverfahren kommunizieren und starten. 2025 kann das Thema also noch nicht umgesetzt werden, wir bitten um Verständnis.

Wir empfehlen bis dahin die Regelförderungen der Länder Hessen und Rheinland- Pfalz zu nutzen.